Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von July.K- Fotografie/Juliane Koziol

Stand: 18.10.2018

 

 

 I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen – auch AGB genannt – gelten für alle von Juliane Koziol, Kurze Straße 6, 07546 Gera – im folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet – durchgeführten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird

2. Die Auftragnehmerin  erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen meinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten - sofern keine Änderung durch die Auftragnehmerin bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

3. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

4. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Videos, Leinwände, Drucke, Negative usw.). 

5. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

6. Der Vertrag kommt durch die Auftrags-/Angebotsbestätigung, Terminvergabe oder den Erwerb eines Gutscheins zustande.

7. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Auftragnehmerin anzuzeigen.

 

II. Urheber- und Nutzungsrecht

 

1. Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 

2. Die Auftragnehmerin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. 

3. Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Lichtbilder kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgen und wird separat in Rechnung gestellt.

4. Die Nutzungsrechte gelten erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (II. Pkt. 5 AGB unten) erfolgt.

5. Bei Verwertung der Lichtbilder kann die Auftragnehmerin verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Auftragnehmerin zum Schadensersatz. Die Namensnennung: „Foto: Juliane Koziol, July.K- Fotografie, www.julyk.de“ ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

6. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist eine Zahlung in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu entrichten. Durch die Zahlung werden keine Nutzungsrechte an den Aufnahmen übertragen. COPYRIGHT-Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

7. Die Rohdaten (RAW/Negative) bzw. Originaldateien verbleiben bei der Auftragnehmerin.

8. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

9. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Auftragnehmerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Mitarbeiter im Sinne des §8UrhG

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Auftragnehmerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Auftragnehmerin  als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

11. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt. 

12. Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder stellt eine Vervielfältigung nach § 16 I UrhG dar. Die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet stellt ein öffentliches Zugänglich machen nach § 19a UrhG dar. Werden urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne Erlaubnis der Rechteinhaber Vervielfältigt bzw. öffentlich zugänglich gemacht, so stellt dies gemäß §§ 15 I Nr. 1 bzw. 15 II, 52 III UrhG einen Rechtsverstoß dar. Rechtsfolge sind Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, Rechnungslegungs-, und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG. 

13. Bei Vertragsabschluss kann der Auftraggeber der Auftragnehmerin  das Recht einräumen, Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung (Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Social-Media usw.) zu veröffentlichen. Die Einwilligung ist freiwillig. Sie erfolgt mit Kennzeichnung und Unterschrift des jeweiligen Vertrages. Auch mündliche Einwilligungserklärungen sind wirksam und schließen Schadensansprüche aus.

14. Die Auftragnehmerin wird die Aufnahme für die im Vertrag vereinbarte Dauer  archivieren. Wird keine Vereinbarung bezüglich der Speicherung getroffen gilt [IX. Pkt.3 AGB]. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.

 

III. Vergütung

 

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet, evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkoten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Auftragnehmerin das Honorar, nach §19 UStG. gemäß der Kleinunternehmerregelung, ohne Mehrwertsteuer aus.

2. Das Honorar ist vom Auftraggeber sofort und ohne Abzug nach Vollbringung aller fotografischen Leistungen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, in bar, per „PayPal“ oder per Überweisung, auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto, zur Zahlung fällig. 

3. Der Auftraggeber gerät spätestens in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht binnen 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen begleicht. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

4. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamthonorars, bleiben die Lichtbilder Eigentum der Auftragnehmerin.

6. Wird die, für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Auftragnehmerin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Auftragnehmerin(auch für die Wartezeit) im Falle einer Verlängerung, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Auftragnehmerin  kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oderFahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

7. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten.

8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Minderung bei Geltendmachung von Mängelrügen oder Gegenansprüche nur berechtigt, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

9.  Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Angebotshonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. Die Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

IV. Terminverschiebungen/Stornierungen

 

1. Im Falle einer gewünschten Terminverschiebung bzw. Absage eines  vereinbarten Termines für ein Fotoshooting, hat der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin  so früh wie möglich, mindestens aber 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Wird ein Termin für ein Fotoshooting weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt bzw. verschoben, wird dem Kunden eine Stornogebühr von 25 € berechnet.

2. Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermines) werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

3. Storniert der Auftraggeber einen Termin bei vorhandenem Vertrag bzw. Angebots-/ Auftragsbestätigung, steht der Auftragnehmerin  ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 8. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 8 bis 21 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; Storno 3 bis 7  Tage vor dem gebuchten Termin 75 %; ab 2 Tagen 90 % der vereinbarten Gesamtsumme.

 

V. Lieferung & Versandkosten

 

1. Alle Waren werden nach Zahlungseingang versendet oder persönlich übergeben. Die Auftragnehmerin  informiert über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin. Dieser gilt jedoch nur dann als verbindlich, wenn ein Termin von der Auftragnehmerin als Fixtermin festgelegt wurde.

2. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, das die Auftragnehmerin sorgfältig ausgewählt hat, auf den Kunden über.

3. Verpackungs- und Versandkosten hat der Kunde zu tragen und werden gesondert berechnet. 

 

VI.  Leistung und Gewährleistung

 

1. Die Arbeit der Auftragnehmerin beruht auf einer künstlerischen Tätigkeit. Aus diesem Grund werden auf der Website (www.julyk.de) repräsentative Arbeitsproben dargestellt, die für Auftraggeber frei zugänglich sind. Der Auftraggeber erklärt, dass ihm das Referenzmaterial zum Zeitpunkt der Buchung bekannt war. Geschmacks- oder Sympathiefragen stellen keinen Mangel an der Ware dar, der berechtigt, Gewährleistung geltend zu machen. Als Reklamationsgrund gelten nur technische Mängel.

2. Die Auftragnehmerin  wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Auftragnehmerin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten künstlerisch-technischen Mittel. 

3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

4. Die Auftragnehmerin  behält sich - abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht - vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. 

Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. 

4.1. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeit Punkt bereits vorhanden war. 

4.2. Die Lichtbilder sind nach der Übergabe/Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe/Lieferung (offensichtliche Fehler) unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, der Auftragnehmerin schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt, zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 

4.3. Eine berechtigte Reklamation erfolgt nur nach Vorlage der zu bemängelnden Lichtbilder.

5. Nach Vorselektion der Roh-Dateien des durchgeführten Auftrages, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber in einer geschlossenen Benutzergruppe eine Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.

6. Die zur Auswahl gestellten Lichtbilder (VI. Pkt. 5 AGB) werden im Format JPEG, nicht vollaufgelöst und mit dem Wasserzeichen der Auftragnehmerin, zur Verfügung gestellt. 

7. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch die Auftragnehmerin vollständig bearbeitet (Format: JPEG, vollaufgelöst, ohne Wasserzeichen).  

8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

9. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbestellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar. 

10. Sollten digital erworbene Lichtbilder, in Eigenverantwortung, durch den Auftraggeber entwickelt/ gedruckt werden, so übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Auftragnehmerin erworben werden.

 

VII. Haftung

 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertrags

pflichten stehen, haftet die Auftragnehmerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuld hafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, 

Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten, haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind.

3. Die Auftragnehmerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

4. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, an die Auftragnehmerin, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Auftragnehmerin  nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall usw.), die Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht  erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.  

5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder angezeigt, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.

6. Für die Datenspeicherung verwendet die Auftragnehmerin USB-Sticks oder externe Festplatten, für die Weitergabe digitaler Dateien an den Kunden verwendet die Auftragnehmerin  digitale Speichermedien, die alle innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertrag von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet die Auftragnehmerin keinen Ersatz.

 

VIII. Nebenpflichten des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung diese -Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Die Auftragnehmerin darf, nach Einwilligung des Auftraggebers, die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient (siehe II. Pkt. 13 AGB). Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden. Im Zuge eines Hochzeitsshootings/einer Hochzeitsreportage werden auch die Gäste der Hochzeit, durch die Auftraggeber, darauf hingewiesen und deren Einverständnis eingeholt, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann (siehe Datenblatt zum Datenschutz). Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird die Auftragnehmerin Juliane Koziol/July.K-Fotografie  von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird die Auftragnehmerin für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltungen gebucht, wird der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, sind die Auftragnehmerin und deren Gehilfen zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

 

IX. Datenschutz

 

1. Die  Auftragnehmerin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, sowie der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Auftrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b) sowie Abs. 1c) DSGVO. Zu den personenbezogenen Daten gehören neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, usw. insbesondere digitale Fotos.

2. Zur Erfüllung des Auftrags offenbart oder übermittelt die Auftragnehmerin personenbezogene Daten an andere Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeiter). Die Auftragsverarbeitung geschieht auf Grundlage des Artikels 28 DSGVO. Zum Beispiel: 

        - werden dem Auftraggeber die digitalen Fotos in einer geschlossenen Benutzergruppe eines Onlinedienstes zur Auswahl zur Verfügung gestellt  

         - werden die digitalen Fotos zum Druck an ein Fotolabor übermittelt.

3. Die von der Auftragnehmerin gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine entsprechende schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen wurde. Daten, die zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dazu zählen u. A. die Lichtbilder. Lichtbilder sind nach §64 UhrG siebzig Jahre p.m.a (nach dem Tod des StripUrhebers) urheberrechtlich geschützt. Um Rechte z.B. auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder, Schadensersatz (§ 97 UrhG) geltend zu machen, und die Urheberschaft beweisen zu können (§ 10 UrhG), werden die digitalen Fotos von der Auftragnehmerin entsprechend aufbewahrt. 

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei der Auftragnehmerin gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung benötigt werden oder  zur Geltendmachung, 

5. Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, besteht nach Art. 17 Abs. 3b) sowie Abs. 3e) DSGVO kein Recht auf Löschung. Anfragen sind schriftlich an die Fotografin zu richten. 

 

X. Schlussbestimmungen

 

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2. Die Auftragnehmerin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Gera verhandelt werden. 

 

XI. Salvatorische Klausel

 

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.